Wir können Daten wie folgt veröffentlichen und weitergeben:
Auftragsdatenbearbeiter
Wir können Dritte mit der Erbringung bestimmter Leistungen (z.B. im Bereich IT, Betrieb von Anwendungen, Administration, Versand, etc.) und mit der Bearbeitung und Speicherung von Daten beauftragen (sog. «Auftragsdatenbearbeiter»). Auftragsdatenbearbeiter können Zugang zu Personendaten haben und diese in unserem Auftrag bearbeiten. Dabei verpflichten wir die Auftragsbearbeiter, das Datenschutzrecht einzuhalten und Daten nur so zu bearbeiten, wie wir dies selbst tun. Auftragsdatenbearbeiter, die Personendaten erhalten können, können sich in beliebigen Ländern befinden, insbesondere in der Schweiz, Deutschland, Israel und den USA.
Vertragspartner
Wir können Daten an Vertragspartner (beispielsweise Vertriebspartner, Dienstleister, Finanzunternehmen, etc.) weitergeben. Das geschieht beispielsweise für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, für das Angebot bestimmter Dienste, für Inkasso- und Marketingzwecke, für die Analyse der Nutzung und den Betrieb unserer Dienste, Systeme und Infrastruktur und für die Zahlungsabwicklung. Mögliche Empfänger können auch Erwerber oder Interessenten am Erwerb von Geschäftsbereichen, der Gesellschaften oder Teilen davon sein. Vertragspartner können Zugang zu Personendaten erhalten und diese für eigene Zwecke (beispielsweise für die Vertragserfüllung oder die Erfüllung eigener rechtlicher Verpflichtungen) bearbeiten. Sie sind dabei selbst verpflichtet, anwendbare Datenschutzgesetze einzuhalten.
Vertragspartner, die Personendaten erhalten können, können sich in beliebigen Ländern befinden, insbesondere in der Schweiz, in Ländern der EU und des EWR sowie in den USA.
Weitergaben an Behörden
In gewissen Situationen können wir Daten an Behörden, Amtsstellen und andere Dritte offenlegen. Wir tun dies in Fällen, wo wir dazu behördlich oder amtlich aufgefordert werden oder nach unserer Beurteilung verpflichtet sind.